Teilnahme- und Durchführungsbedingungen
I.
Veranstalterin, Dauer des Gewinnspiels, Einbeziehung der Teilnahmebedingungen
Die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH ist Veranstalterin des Gewinnspiels „Wunschlos in Karlsruhe“ (Veranstalterin). Das Gewinnspiel wird in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt, die als Los ausgebende Stellen fungieren (Kooperationspartner) und in der Regel auch die ausgelobten Preise zur Verfügung stellen (Preissponsoren). Die Veranstalterin verspricht die von den Preissponsoren gestifteten Preise allein in deren Namen. Die Veranstalterin wird hierdurch zu einer eigenen Leistung nicht verpflichtet, es sei denn, die Veranstalterin ist im konkreten Fall selbst Preissponsor.
Das Gewinnspiel beginnt am 06.12.2011 und endet am 20.12.2012.
Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
II.
Teilnahmeberechtigung und Teilnahmemodalitäten
1.
Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ist berechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.
Die Teilnahme erfolgt in Verbindung mit dem entgeltlichen Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Kooperationspartners durch Abgabe eines mit einer Nummerierung versehenen Wunschloses. Der jeweilige Kooperationspartner entscheidet über die Abgabe von Wunsch-Losen nach billigem Ermessen.
3.
Neben der unter Punkt II. 2. dargestellten Teilnahmemöglichkeit bestehen folgende weitere unentgeltliche Teilnahmemöglichkeiten:
(1).
Potentielle Teilnehmer können sich unter Eingabe ihrer persönlichen Daten und unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse über das Internet-Portal www.wunschlos-in-karlsruhe.de registrieren. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs wird dem Teilnehmer eine Los-Nummer per E-Mail zugesandt (Online-Teilnahme). Dieser Vorgang kann jeweils im 24-Stunden-Rhythmus wiederholt werden. Sollte(n) dennoch innerhalb von 24 Stunden nach der letztmaligen Registrierung eine oder mehrere weitere Registrierung(en) durch ein und dieselbe Person erfolgen, so werden diese als lediglich einfache Teilnahme innerhalb des betreffenden Zeitraums gewertet.
(2).
Bei regelmäßig stattfindenden Events werden von der Veranstalterin und deren Kooperationspartnern mit einer Nummerierung versehene Wunsch-Lose an potentielle Teilnehmer unentgeltlich verteilt.
III.
Ausschluss von der Teilnahme
1.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH, der beteiligten Kooperationspartner der City Initiative Karlsruhe e. V. und der KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH.
2.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen.
3.
Ausgeschlossen werden kann auch, wer im Rahmen der Online-Teilnahme unwahre Angaben zu seiner Person macht.
4.
Die Veranstalterin behält sich zudem das Recht vor, Teilnehmer, die sich nachgewiesenermaßen unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder den Ausgang des Gewinnspiels in sonstiger unzulässiger Weise, die diesen Teilnahmebedingungen zuwiderlaufen, beeinflussen, von der Teilnahme auszuschließen.
5.
Die Veranstalterin ist berechtigt, im Falle eines Teilnahmeausschlusses Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
IV.
Preise, Durchführung und Abwicklung
1.
Die Preissponsoren stellen der Veranstalterin während der Dauer des Gewinnspiels Sachpreise zur Verfügung, die in monatlichen Ziehungen, dreimonatlichen Sonderziehungen und einer Hauptziehung den Gewinn darstellen.
Der Hauptpreis, der Gegenstand der Hauptziehung ist, besteht aus einer komplett eingerichteten Eigentumswohnung im Wert von ca. 100.000,- €, belegen in den Parkarkaden Karlsruhe. Dem betreffenden Gewinner wird diese Eigentumswohnung im Anschluss an die Ziehung übereignet und übergeben. Die Auswahl der Inneneinrichtungsgegenstände bleibt der Veranstalterin vorbehalten.
Die weiteren Sachpreise, die Gegenstand der monatlichen Ziehungen und der dreimonatlichen Sonderziehungen sind, werden von der Veranstalterin im Laufe des Gewinnspiels bestimmt.
2.
Die Veranstalterin holt in monatlichen Abständen diejenigen Losnummern bei den Los ausgebenden Stellen ein, die von diesen in dem entsprechenden Zeitraum an die Teilnehmer abgegeben wurden. Diese Losnummern werden mit denjenigen bei der Online-Teilnahme und im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Events vergebenen Losnummern zusammengeführt und sind Bestandteil der monatlichen Ziehungen, der dreimonatlichen Sonderziehungen und der Hauptziehung.
3.
Bestandteil der monatlichen Ziehungen sind die unter Ziffer IV. 2. genannten Losnummern.
Bestandteil der dreimonatlich stattfinden Ziehungen sind diejenigen Losnummern, die seit der bis zu diesem Zeitpunkt letzten dreimonatlichen Ziehung an den monatlichen Ziehungen teilgenommen haben sowie diejenigen Losnummern, die nach Ziff. IV. 2. von der Veranstalterin zur dreimonatlichen Ziehung bei den Los ausgebenden Stellen eingeholt wurden.
Bestandteil der Hauptziehung sind alle Losnummern, die an den bis zu diesem Zeitpunkt stattgefundenen monatlichen Ziehungen und dreimonatlichen Ziehungen teilgenommen haben sowie diejenigen Losnummern, die nach Ziff. IV. 2. von der Veranstalterin zuletzt bei den Los ausgebenden Stellen eingeholt wurden.
4.
Diejenigen Losnummern, die bei den monatlichen Ziehungen, den dreimonatlichen Sonderziehungen und der Hauptziehung gezogen werden (Gewinnerlose), werden in der Tagespresse, online auf der Website www.wunschlos-in-karlsruhe.de sowie im öffentlich zugänglichen Schaukasten der Räumlichkeiten der Veranstalterin, Kaiserstraße 142-144, 76133 Karlsruhe, veröffentlicht.
5.
Die Gewinnerlose müssen innerhalb von drei Monaten nach Verkündung der Gewinner-Losnummern in der Tagespresse bei den jeweiligen Preissponsoren gegen den jeweiligen Preis eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt jeglicher Anspruch auf den jeweiligen Preis.
Die Lose der Online-Teilnehmer gehen automatisch in die Ziehungen ein. Im Falle eines Gewinnes, werden die Online-Teilnehmer durch die Veranstalterin per E-Mail informiert. Das Online-Los muss bei der Veranstalterin gegen das entsprechende Original Wunsch-Los eingetauscht werden. Eine Ausgabe der Preise ist ohne Eintausch gegen ein Original Wunsch-Los nicht möglich.
6.
Eine Barauszahlung der Preise oder ein Umtausch derselben ist nicht möglich.
7.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Hauptpreises stehende Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten werden von der Veranstalterin getragen. Weitere aus dem Grundeigentum sich ergebende Lasten trägt der Gewinner.
V.
Gewährleistung und Haftung
1.
Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner gestifteten Preise und/oder die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus eventuell resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.
2.
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite www.wunschlos-in-karlsruhe.de, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung der Daten. Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme des Gewinnspiels entstehen können, es sei denn, solche Schäden sind von der Veranstalterin oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt. Unberührt bleiben Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3.
Die Veranstalterin sowie die Kooperationspartner und Preissponsoren haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für solche Schäden, welche sie oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht haben, die auf einer schuldhaften Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) beruhen oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
VI.
Veröffentlichung von Daten / Datenschutz
1.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, im Falle des Gewinns namentlich im Rahmen der redaktionellen und bildlichen Berichterstattung genannt zu werden.
2.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Überreichung des Hauptpreises in einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden wird und hierzu ebenfalls eine namentliche Nennung des Gewinners im Rahmen der redaktionellen und bildlichen Berichterstattung erfolgen wird.
3.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die an die Veranstalterin übermittelt werden, von dieser nur zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, gespeichert und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Auf Wunsch erteilt die Veranstalterin jedem Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die die von ihm erhoben gespeichert und genutzt wurden und wird diese auf Anfrage umgehend unentgeltlich vernichten, was jedoch bei der Online-Teilnahme mit einem Rücktritt von der Teilnahme verbunden ist. Hierzu genügt eine formlose Nachricht per E-Mail oder per ausreichend frankierter Postkarte an die unter VI. 4 genannte Adresse.
4.
Verantwortliche Stelle für den Datenschutz ist die
Stadtmarketing Karlsruhe GmbH
Kaiserstraße 142-144
76133 Karlsruhe
E-Mail: wunschlos@stadtmarketing-karlsruhe.de
VII.
Änderung der Teilnahme- und Durchführungsbedingungen, vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
1.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen sind auf der Internetseite www.wunschlos-in-karlsruhe.de einsehbar.
2.
Weiterhin behält sich die Veranstalterin das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere aber nicht abschließend für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
VIII.
Schlussbestimmungen
1.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für etwaige gerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Gewinnspiels ist Karlsruhe, Deutschland.
3.
Sollten sich einzelne der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder in Folge von Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung am Nächsten kommt.
Erweisen sich die vorstehenden Teilnahmebedingungen als lückenhaft, so gelten diejenigen Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck dieser Teilnahmebedingungen entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens zu Grunde gelegt worden wären.
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